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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Franz Iten AG
Allgemeines
- Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle verkauften Produkte der Franz Iten AG. Sie sind Bestandteil aller Kauf- und Werkverträge, die mit Kunden (Käufern) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die Franz Iten AG bestätigt wurden.
- Der Kaufvertrag zwischen der Franz Iten AG und dem Käufer gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn die Franz Iten AG die schriftliche oder telefonische Bestellung schriftlich bestätigt hat. Massgebend für den Umfang der Lieferverpflichtung ist die Auftragsbestätigung der Franz Iten AG.
- Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Franz Iten AG.
Andere Geschäftsbedingungen
- Die Franz Iten AG anerkennt keine anderen Geschäftsbedingungen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.
Lieferbedingungen
- Der Umfang und die Ausführung der Lieferung und Leistungen richten sich ausschliesslich nach der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Dokumenten, auf die diese verweist.
- Sofern der Kunde keine Toleranzangaben macht, gelten die von der Franz Iten AG definierten Toleranzen gemäss dem Dokument Franz Iten AG Allgemeintoleranzen.
- Technische Verbesserungen an den Produkten können jederzeit von der Franz Iten AG vorgenommen werden, sofern diese nicht zu Preiserhöhungen führen.
- Wenn der Käufer nach Ablauf von Rahmenverträgen noch nicht alle Produkte abgerufen hat, behält sich die Franz Iten AG das Recht vor, eine Restlieferung auszulösen und die Produkte in Rechnung zu stellen.
- Abweichungen bei der Stückzahl, sei es Mehr- oder Minderlieferungen, sind bis zu 10% zulässig.
- Die Spezifikationen, Preise und Bedingungen beziehen sich auf die Gesamtmenge der Waren, die in einer Sendung geliefert werden.
- Werden vom Kunden entgegen den Offerten/Auftragsbestätigung ausdrücklich Teilsendungen verlangt, richten sich die Spezifikationen, Preise und Bedingungen nach den Mengen jeder einzelnen Teilsendung.
Liefereinstellung
- Bei Zahlungsverzug behält sich die Franz Iten AG die sofortige Einstellung noch ausstehender Lieferungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 6 % p.a. geltend zu machen. Zusätzlich behält sich die Franz Iten AG das Recht vor, Mahngebühren sowie Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Der Ersatz eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Mahngebühren werden wie folgt berechnet:
- 1. Mahnung: CHF 40,-
- 2. Mahnung: CHF 40,-
- 3. Mahnung: CHF 60,-
Preise
- Die Franz Iten AG behält sich das Recht vor, die Preise für bereits angenommene Bestellungen zu ändern, wenn sich Material-, Personal- oder Betriebskosten wesentlich ändern und die Lieferung noch nicht erfolgt ist.
- Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung festgelegt wird, netto ab Werk gemäss den bei Vertragsabschluss gültigen Incoterms, ohne Verpackung und Transport.
- Nebenkosten wie Versicherung, Transport, behördliche Bewilligungen, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sind vom Besteller zu tragen. Sollten diese Kosten nach Vertragsabschluss erhöht werden, trägt der Käufer die Mehrkosten.
Zahlungsbedingungen
- Für Neukunden (Erstauftrag) gilt Vorkasse. Der Auftrag beginnt mit dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
- Sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.
- Zahlungen dürfen nicht aufgrund von Beanstandungen oder anderen Ansprüchen zurückgehalten werden. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der Franz Iten AG schriftlich anerkannt wurden.
- Bei Zahlungsverzug ist die Franz Iten AG berechtigt, zukünftige Bestellungen auf Vorkasse umzustellen, bis die Zahlungsfristen wieder eingehalten werden. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Franz Iten AG. Der Käufer erteilt der Franz Iten AG ausdrücklich die Erlaubnis, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
- Der Käufer darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder verpfänden noch übereignen.
- Der Käufer verpflichtet sich, bei Massnahmen zur Sicherung des Eigentums der Franz Iten AG mitzuwirken. Insbesondere hat er Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
- Sofern ein Eigentumsvorbehalt im Land des Käufers nicht möglich ist, ist die Franz Iten AG berechtigt, alle anderen möglichen Rechte an ihren Lieferungen geltend zu machen.
Werkzeuge und Vorrichtungen
- Der Besitz an den Werkzeugen und Vorrichtungen, die für den Käufer hergestellt oder speziell angepasst werden, verbleibt bei der Franz Iten AG, unabhängig davon, ob diese intern oder durch externe Lieferanten gefertigt werden. Der Käufer erhält lediglich das Recht zur Nutzung dieser Werkzeuge und Vorrichtungen im Rahmen des vereinbarten Auftragszwecks.
- Das geistige Eigentum an allen Werkzeugen, Vorrichtungen, Designs, Konstruktionen, Zeichnungen, Modellen und Fertigungsverfahren bleibt uneingeschränkt im Eigentum der Franz Iten AG, einschliesslich derjenigen, die von Lieferanten im Auftrag der Franz Iten AG hergestellt werden. Der Käufer erhält lediglich das Nutzungsrecht für die Werkzeuge und Vorrichtungen im Rahmen des vereinbarten Auftragszwecks. Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung, Veränderung oder Nutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Franz Iten AG nicht gestattet.
- Der Unterhalt der Werkzeuge wird bis zum Erreichen der vereinbarten Lebensdauer (Stückzahl) von der Franz Iten AG getragen. Sollte keine Lebensdauer oder Stückzahl vereinbart worden sein, so gilt ein Zeitraum von 4 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme des Werkzeugs als Massstab. Nach Ablauf dieses Zeitraums geht der Unterhalt zu Lasten des Kunden.
- Die Aufbewahrungsfrist für Werkzeuge erlischt 5 Jahre nach deren letztem Gebrauch. 1 Monat nach der Benachrichtigung, ohne schriftliche Reaktion des Kunden, ist die Franz Iten AG zur Vernichtung des Werkzeugs berechtigt.
Schutzrechtsverletzungen
- Es ist Sache des Kunden, abzuklären, ob vom Kunden beschriebenes bzw. bestelltes Material geeignet ist, durch seine Beschaffenheit, Beschreibung oder durch eine bestimmte Weiterverarbeitung oder Verwendung zu einer Verletzung von Patent-, Muster- oder anderen gewerblichen Schutzrechten bzw. des Urheberrechtes zu führen. Der Kunde haftet in diesen Fällen allein.
Lieferfrist
- Sofern keine Vorkasse oder Materialbestellung durch den Käufer vereinbart wurde, gilt die Lieferfrist, die mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
- Die Lieferfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem alle technischen Daten und das beigestellte Kundenmaterial vollständig vorliegen.
- Bei Vorkasse beginnt die Lieferfrist erst ab dem Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs.
- Die Franz Iten AG ist von der Einhaltung der Lieferfrist entbunden, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist oder nachträgliche Änderungswünsche äussert.
- Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Franz Iten AG am letzten Tag der Lieferfrist dem Käufer die Versandbereitschaft meldet.
- Aus der Überschreitung der angegebenen Lieferfristen entsteht kein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Der Käufer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Schadenersatz
Erfüllung der Lieferverpflichtung, Gefahrtragung und Versicherung
- Die Lieferung erfolgt ab Werk 8903 Birmensdorf. Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über.
- Der Versand der Ware erfolgt auf Risiko des Käufers. Die Versicherung gegen Transportrisiken ist Sache des Käufers, auch wenn sie von der Franz Iten AG abgeschlossen ist.
- Beanstandungen wegen Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware beim letzten Frachtführer geltend zu machen.
Höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt, wie Naturereignissen, Epidemien, Krieg, Mobilmachung, politischen Unruhen, Embargo, Arbeitskonflikten, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert werden können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Rücktritt oder Schadenersatz.
Garantie und Haftung
- Der Käufer muss erkennbare Mängel innerhalb von 10 Kalendertagen nach Übernahme der Ware schriftlich rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen als genehmigt.
- Die Franz Iten AG hat gerügte Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verändern und die damit verbundenen Kosten von der Franz Iten AG abzuziehen.
- Ersetzte Teile können von der Franz Iten AG zurückgenommen werden und gehen in ihr Eigentum über.
- Die Franz Iten AG haftet nicht für Mängel, die durch natürlichen Verschleiss, unsachgemässe Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder äussere Einflüsse entstanden sind.
- Die Haftung für Mängel ist auf den anteiligen Auftragswert des betroffenen Werkstück Typs beschränkt und nicht auf den gesamten Auftragswert, es sei denn, es liegt nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
- Beim Rohr- und Profilbiegen können Einrichtstücke erforderlich sein. Da sich das Materialverhalten, insbesondere die Federung und Verformung, aufgrund von Toleranzen innerhalb verschiedener Chargen oder Lieferungen unterscheiden kann, trägt der Käufer das Risiko für Materialverluste oder beschädigte Einrichtstücke, sofern er keine eigenen Einrichtstücke beistellt. Die Franz Iten AG haftet nicht für Schäden an Einrichtstücken, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Bezirksgericht Dietikon, Schweiz, sofern gesetzlich kein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Die Franz Iten AG ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen Sitz zu verklagen.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen, sogenanntes Wiener Übereinkommen vom 1. April 1980 über den internationalen Warenkauf, wird ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen.
- Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Franz Iten AG. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen V. 3.0
Birmensdorf ZH, 17.03.2025